ESG – Non Financial reporting Directive (NFRD) Erweitert durch EU/2021/2178 | 18.07.23
Die NFRD-Offenlegungspflicht besteht für große Unternehmen bereits seit 2014 (2014/95/EU).
Die NFRD-Offenlegungspflicht besteht für große Unternehmen bereits seit 2014 (2014/95/EU).
Die EU-Taxonomie, genauer die Verordnung EU/2020/852, stellt die Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten auf, wobei ein Klassifikationssystem die Einstufung erlaubt, ob die gewünschte Nachhaltigkeit der Investition gegeben ist.
In den letzten Jahren hat sich das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor aus einer kleinen Anpassung zu einem großen Themenkomplex entwickelt.
Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben. Der nun folgende Beitrag umfasst den dritten Teil der Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch und befasst sich mit möglichen Gesprächsinhalten bezüglich der Nachhaltigkeit.
Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben.
Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben.