ESG: Vorbereitung Aufsichtsgespräch – Teil 3

Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben. Der nun folgende Beitrag umfasst den dritten Teil der Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch und befasst sich mit möglichen Gesprächsinhalten bezüglich der Nachhaltigkeit.

Alle relevanten Personen, die aus Sicht der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen am Aufsichtsgespräch teilnehmen wie Vorstände, Geschäftsführer, Leiter Risk Management etc. sollten sich im Vorfeld mit dem Thema ESG intensiver auseinandersetzen. Eine gute und gründliche Vorbereitung ist einer der Erfolgsfaktoren im Aufsichtsgespräch. Auch im Rahmen von § 44 KWG-Prüfungen werden auch die Themen zur Nachhaltigkeit stärker hinterfragt und von der Aufsicht mit den Instituten diskutiert

Axel Becker und Johannes Hugo

Axel Becker & Johannes Hugo
Regulartech-IT-Audit-Consult & ADWEKO

Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch

Basierend auf dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Stand: 13.01.2020 und den in der darauffolgenden Aufsichtsumfrage könnten folgende Fragen im Aufsichtsgespräch gestellt werden:

Inwieweit setzt sich das Institut mit der Nachhaltigkeit und den Nachhaltigkeitsrisiken auseinander?
  • Involvierte Geschäftsbereiche, Risk Management, Nachhaltigkeitsbeauftragter, Aufbau- Ablauforganisation, Kompetenzen
Wenn ja, aus welchen Gründen beschäftigt sich das Institut mit Nachhaltigkeitsrisiken (diese werden im Gespräch hinterfragt – Mehrfachnennungen möglich)
  • Marktchancen aktiv nutzen (Zukunftsfähigkeit)
  • Nachhaltigkeitsrisiken aktiv steuern (alternativ Aufbau der aktiven Steuerung)
  • Nachhaltigkeitsrisiken erkennen/ beobachten
  • Reputationsschäden vermeiden
  • Regulatorische Erfordernisse umsetzen wie MaRisk
  • Empfehlungen Verband (DSGV, VÖB, Geno-Verband, Verband Auslandsbanken etc.)
  • Kundennachfragen/ -erwartungen
  • Sonstige
Welche inhaltlichen Themen werden von der Nachhaltigkeit abgedeckt?
  • Nachhaltigkeitsrisiken sind physische und transitorische Risiken und geht auf physische und transitorische Risiken ein
  • Betrachtung von Nachhaltigkeit im Hinblick auf soziale Faktoren (z.B. Einhaltung von UN-Arbeitsnormen)
  • Betrachtung von Nachhaltigkeit im Hinblick auf Governance (z.B. Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Erfordernisse)
Mögliche Risikoarten, die von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sind
  • Adressenausfallrisiko
  • Marktpreisrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Operationelles Risiko
  • Image-/ Reputationsrisiko
  • Sonstiges Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken, die zur Wesentlichkeit der genannten Risikoarten beitragen – hierbei ist eine Mehrfachnennung möglich
  • Adressenausfallrisiko
  • Marktpreisrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Operationelles Risiko
  • Image-/ Reputationsrisiko
  • Sonstiges Risiko
Wurden Nachhaltigkeitsrisiken in die bankgeschäftliche und strategische Ausrichtung des Instituts integriert?
  • Falls ja, Folgefrage beantworten
Welche Inhalte wurden in die Geschäftsstrategie übernommen?
  • Einstellung von Geschäftsfeldern (z.B. mit negativen SEG-Ratings)
  • Einschränkung von Geschäftsfeldern
  • Entwicklung von Geschäftsfeldern (z.B. Solarfinanzierungen)
  • Anforderungen Kunden/ Dritten
  • Über Stimmrechtsausübung
  • Über sonstiges Engagement
  • Über sonstige Festlegung
  • Weiteres
Übernahme in die Geschäftsstrategie – hierbei sind auch Mehrfachnennungen möglich
  • ESG-spezifische Limite/ Ausschlüsse
  • Regional/ länderspezifische Limite/ Ausschlüsse
  • Sektorspezifische Ausschüsse (z.B. keine Anlagen in Kohlekraftwerke etc.)
  • Über Absicherungsmechanismen
  • Über einen längeren Planungshorizont
  • Über sonstige Festlegungen
  • Weiteres
Existiert innerhalb des Strategiepakets des Instituts eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie?
  • Offene Antworten sind möglich
  • Angaben über die ESG-Strategie z.B. auch über mögliche Veröffentlichung im Internet, betriebsinterne Veröffentlichung (Intranet etc.)
  • Weitere
Welcher Bereich ist für die Einbindung der Nachhaltigkeitsrisiken in die strategische Ausrichtung des Instituts verantwortlich?
  • Offene Antwort möglich
  • Der Vorstand, die Geschäftsleitung, die nach § 25 a KWG verantwortlichen Personen und die dazugehörige Organisation liefert zu
Wenn es weitere Funktionsträger im Institut gibt, die die Einbindung des Managements in die Nachhaltigkeitsrisiken unterstützen, welche sind das?
  • Vorstandsstab
  • Compliance-Funktion
  • Interne Revision
  • Markt-Funktion/ Front Desk
  • Marktfolge/ Back-Office
  • Spezielle Nachhaltigkeitseinheit
  • Andere Funktionsträger (wie Risk Funktion etc.)
Wie ist das Management von Nachhaltigkeitsrisiken in die Organisation eingebunden?
  • Risikocontrolling-Funktion
  • Compliance-Funktion
  • Interne Revision (nur Prüfung der Nachhaltigkeit aus der 3rd Line of Defence möglich)
  • Eigene Einheit zur Identifikation, Messung, Steuerung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Risikoausschuss und/ oder anderen Gremien der
  • Geschäftsleitung kommt eine beratende Funktion zu
  • Keine besondere Festlegung der Verantwortung
  • Weiteres (andere Lösungsmöglichkeiten)

Regulierungsumfang

Mittels 7. MaRisk-Novelle ist mit einer umfassenden ESG-Umsetzung zu rechnen. Der Entwurf zur 7. MaRisk-Novelle liegt seit September 2022 zur Konsultation vor. Die Institute können sich bereits im Rahmen ihrer MaRisk/ ESG-Umsetzungsprojekte auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorbereiten.

Unsere Empfehlung

Setzen Sie sich möglichst zeitnah mit den ESG-Themen und dem internen Umsetzungsstand auseinander und prüfen Sie, welche Vorbereitungen auf das Aufsichtsgespräch notwendig sind. Wir von ADWEKO und Regulartech-IT-Audit-Consult unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.

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johannes hugo!

Johannes Hugo