ESG: Vorbereitung Aufsichtsgespräch – Teil 3
Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben. Der nun folgende Beitrag umfasst den dritten Teil der Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch und befasst sich mit möglichen Gesprächsinhalten bezüglich der Nachhaltigkeit.
Alle relevanten Personen, die aus Sicht der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen am Aufsichtsgespräch teilnehmen wie Vorstände, Geschäftsführer, Leiter Risk Management etc. sollten sich im Vorfeld mit dem Thema ESG intensiver auseinandersetzen. Eine gute und gründliche Vorbereitung ist einer der Erfolgsfaktoren im Aufsichtsgespräch. Auch im Rahmen von § 44 KWG-Prüfungen werden auch die Themen zur Nachhaltigkeit stärker hinterfragt und von der Aufsicht mit den Instituten diskutiert
Axel Becker & Johannes Hugo
Regulartech-IT-Audit-Consult & ADWEKO
Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch
Basierend auf dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Stand: 13.01.2020 und den in der darauffolgenden Aufsichtsumfrage könnten folgende Fragen im Aufsichtsgespräch gestellt werden:
Inwieweit setzt sich das Institut mit der Nachhaltigkeit und den Nachhaltigkeitsrisiken auseinander? |
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Wenn ja, aus welchen Gründen beschäftigt sich das Institut mit Nachhaltigkeitsrisiken (diese werden im Gespräch hinterfragt – Mehrfachnennungen möglich) |
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Welche inhaltlichen Themen werden von der Nachhaltigkeit abgedeckt? |
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Mögliche Risikoarten, die von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sind |
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Nachhaltigkeitsrisiken, die zur Wesentlichkeit der genannten Risikoarten beitragen – hierbei ist eine Mehrfachnennung möglich |
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Wurden Nachhaltigkeitsrisiken in die bankgeschäftliche und strategische Ausrichtung des Instituts integriert? |
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Welche Inhalte wurden in die Geschäftsstrategie übernommen? |
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Übernahme in die Geschäftsstrategie – hierbei sind auch Mehrfachnennungen möglich |
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Existiert innerhalb des Strategiepakets des Instituts eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie? |
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Welcher Bereich ist für die Einbindung der Nachhaltigkeitsrisiken in die strategische Ausrichtung des Instituts verantwortlich? |
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Wenn es weitere Funktionsträger im Institut gibt, die die Einbindung des Managements in die Nachhaltigkeitsrisiken unterstützen, welche sind das? |
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Wie ist das Management von Nachhaltigkeitsrisiken in die Organisation eingebunden? |
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Regulierungsumfang
Mittels 7. MaRisk-Novelle ist mit einer umfassenden ESG-Umsetzung zu rechnen. Der Entwurf zur 7. MaRisk-Novelle liegt seit September 2022 zur Konsultation vor. Die Institute können sich bereits im Rahmen ihrer MaRisk/ ESG-Umsetzungsprojekte auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorbereiten.
Unsere Empfehlung
Setzen Sie sich möglichst zeitnah mit den ESG-Themen und dem internen Umsetzungsstand auseinander und prüfen Sie, welche Vorbereitungen auf das Aufsichtsgespräch notwendig sind. Wir von ADWEKO und Regulartech-IT-Audit-Consult unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.