Nachhaltigkeit im Rahmen der Offenlegung
ESG im finanzsektor
Im Verlauf der letzten Jahre hat sich das Thema ESG im Finanzsektor aus einer kleinen Anpassung in Bezug auf die Pflicht zur Offenlegung gemäß Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) zu einem mehr als umfangreichen Themenkomplex entwickelt, über welchen unterschiedliche Facetten und Inhalte der Offenlegung teilweise nur mit sehr viel Aufwand gefiltert werden können.
Nimmt man sich die Chronologie der Verordnungen bis hin zur bevorstehenden Delegierten Verordnung weiterer Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen der Artikel 12 bis 15 der EU-Taxonomie zur Hand, wird schnell deutlich, welche Komplexität den jeweiligen Anzeigepflichten zuzuordnen ist. Welcher Meldepflichtige, zu welchem Zeitpunkt mit dem vorgeschriebenen Umfang in der Meldepflicht steht, wird im nachfolgenden Paper dargestellt:
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