ESG: Vorbereitung Aufsichtsgespräch – Teil 2

Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben. Der zweite Beitrag zur Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch befasst sich mit den wesentlichen aufsichtsrechtlich definierten Begriffen der Nachhaltigkeitsrisiken.

Im Aufsichtsgespräch ist es von Bedeutung die Grundlagen der bankaufsichtlichen Definition der Nachhaltigkeitsrisiken (Quelle: BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Stand: 13.01.2020) zu verdeutlichen:

 

  • Definition Nachhaltigkeitsrisiken: Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (siehe 2.3 Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können (vgl. 2.4)
  • Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken
Axel Becker und Johannes Hugo

Axel Becker & Johannes Hugo
Regulartech-IT-Audit-Consult & ADWEKO

Regulierungsumfang

Mittels 7. MaRisk-Novelle ist mit einer umfassenden ESG-Umsetzung zu rechnen. Der Entwurf liegt seit September 2022 zur Konsultation vor. Die Institute können sich schon jetzt im Rahmen ihrer MaRisk/ ESG-Umsetzungsprojekte auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorbereiten.

Physische Risiken

Physische Risiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Sie können auch indirekte Folgen haben (Zusammenbruch von Lieferketten; Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten).

Ebenso könnten Verursacher von Umweltschäden/ Unternehmen, die den Klimawandel befördert haben, staatlich (z.B. Ontario Bill 21, Liability for Climate-Related Harms Act, 2018) oder gerichtlich für die Folgen verantwortlich gemacht werden.

Transitionsrisiken

Transitionsrisiken entstehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft: Politische Maßnahmen können zur Verteuerung/ Verknappung fossiler Energieträger oder von Emissionszertifikaten führen (Beispiele: Kohleausstieg, CO2 -Steuer) oder zu hohen Investitionskosten (Sanierungen von Gebäuden/ Anlagen).

Neue Technologien können bekannte verdrängen (Beispiel: Elektromobilität), veränderte Präferenzen der Vertragspartner und gesellschaftliche Erwartungen können nicht angepasste Unternehmen gefährden.

Interdependenz zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken Eine starke Zunahme der physischen Risiken würde eine abruptere Umstellung der Wirtschaft erfordern, was wiederum zu höheren Transitionsrisiken führt. Wird die notwendige Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht rechtzeitig vorgenommen, steigen die physischen Risiken und der damit einhergehende Handlungsdruck. Im ungünstigsten Szenario zwingen extreme klimabedingte Schäden infolge einer langen hinausgezögerten Energiewende schließlich zu einer plötzlichen und radikalen Umstellung der Wirtschaft.
Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung

Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten einpreist.

Dabei sind Auswirkungen auf die Reputation möglich.

Soziale Risiken kennzeichnen sich auch durch negative Auswirkungen auf Stakeholder des Unternehmens.

Beispiele: Erfolgreiche Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen Hersteller von Zigaretten; Baugenehmigung für ein Großprojekt scheitert, weil die Landrechte indigener Einwohner nicht berücksichtigt wurden; Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern bzw. zu Unrecht erhaltener Erstattungen

Auswirkungen auf die Reputation von beaufsichtigten Unternehmen

Reputationsrisiken sind ein wesentlicher Aspekt von Nachhaltigkeitsrisiken. Zum einen besteht als zusätzliche Folge eintretender Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen ein finanzielles Schadenpotenzial im o.g. Kontext.

Zum anderen sind beaufsichtigte Unternehmen einem Schadenpotenzial auch unabhängig davon ausgesetzt, dass konkrete Ereignisse eintreten: Lediglich aufgrund der Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, welches möglicherweise einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist.

Das Unterlassen ausreichender nachhaltiger Aktivitäten in der Außen- und Innenwahrnehmung, welches Vertrauensverluste bei Vertragspartnern und Mitarbeitern nach sich ziehen kann, stellt potentiell ein wesentliches Reputationsrisiko dar.

Unsere Empfehlung

Setzen Sie sich möglichst zeitnah mit den ESG-Themen und dem internen Umsetzungsstand auseinander und prüfen Sie, welche Vorbereitungen auf das Aufsichtsgespräch notwendig sind. Wir von ADWEKO und Regulartech-IT-Audit-Consult unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.

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Johannes Hugo