Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wird Ihr Umsetzungsprojekt rechtzeitig fertig?

Haben Sie tatsächlich alle wichtigen Aspekte berücksichtigt?

Beschäftigen Sie noch offene Fragestellungen und Probleme?

Die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten kommt unaufhörlich näher!

Was bedeutet das für Ihr Finanzunternehmen?

Die Deutsche Bundesbank hat am 29. September 2021 die finale Version der Richtlinie zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen zur Umsetzung der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung, kurz FinStabDEV, veröffentlicht.

Was bedeutet das für Sie?

Es ist notwendig, schon zum Beginn des ersten Quartals 2023, die für die Meldung benötigten Informationen zusammenzutragen. Es ist eine quartalsmäßige Meldung vorgesehen. Die genaue Meldefrequenz hängt jedoch von der Menge an vergebenen Neukrediten pro Jahr ab.

Der erste Meldestichtag für große (M1) Kreditinstitute, Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen ist bereits der 31. März 2023, der erste Abgabetermin somit der 15.05.2023. Für kleinere Institute (M2 und M3) fällt der erste Stichtag auf den 31.12.2023, der dazugehörige Abgabetermin ist der 15.02.2024.

Übersicht Meldekategorie

Quelle: Richtlinien zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen Stand 29.09.2021, S.8

Höchste Zeit die Umsetzung anzugehen!

Ziel dieser neuen Meldung ist es, den nationalen Regulierungsbehörden eine Datengrundlage zur Risikobewertung des Immobilienkreditmarktes zur Verfügung zu stellen. Werden bei diesen Meldungen Gefahren für die Finanzstabilität festgestellt, können entgegenwirkende Maßnahmen eingeleitet werden.

Dabei werden nicht nur neue Wohnimmobilienkredite (Neugeschäft) an Privatpersonen meldepflichtig, sondern auch Informationen über das Bestandsgeschäft abgefragt.

Neue Meldung, neue Daten!

Die FinStabDEV benötigt viele neue Datenattribute und -kennzahlen (mehr als 20!), die sich aus den Datenanforderungen ergeben. U.a. Angaben zu kumulierten Rückflüssen seit Darlehensausfällen, Angaben zu Förderdarlehen, bankinterne Risikokennzahlen sowie Daten zur Immobilie selbst – sei es nun die finanzierte oder, wenn abweichend, eine zweite besichernde Immobilie.

Probleme können sich insbesondere ergeben bei der Verfügbarkeit von schon vorhandenen Informationen wie Beleihungswerten, Verkehrswerten oder auch vorher fachlich abweichend definierter Kennzahlen und Werte. Da es sich bei der FinStabDEV um eine rein statistische Meldung handelt, muss dabei besonders beachtet werden, andere – insbesondere die quantitativen, aufsichtsrechtlichen – Meldungen nicht zu beeinträchtigen.

Die FinStabDEV verlangt nach einer Vielzahl neuer Kennzahlen, welche nicht ohne Weiteres technisch automatisiert vorhanden sind. Jedoch werden die Basisinformationen dazu bereits seit langem im Rahmen der regulären Kreditvergabeprozesse erhoben.

Sollten diese Daten nicht in der erforderlichen Granularität, zu den richtigen Zeitpunkten oder in hinreichender Qualität in Ihren Systemen vorliegen, entsteht ein erheblicher Anpassungs- und Umsetzungsaufwand an Ihren Datenmodellen und Ihrer Datenversorgung.

Spezifische Herausforderungen

  • Haben Sie die erforderlichen prozessualen Anpassungen in Ihrem Unternehmen ausgerollt? Sind die Handbücher und Leitfäden der Kreditabteilungen angepasst?
  • Passen diese zu den regulatorischen Anforderungen der neuen Meldung?
  • Liegen sämtliche Immobilienbewertungen zum Zeitpunkt der Kreditvergabe vor? In welchen Fällen sind vorläufige Wertansätze zu nutzen.
  • Welche Bedeutung haben die Bestandsdaten? Und welche Informationen des Neugeschäftes müssen auch nach der erstmaligen Meldung für das Bestandsgeschäft vorgehalten werden?
  • Sind die relevanten Kreditnehmer richtig abgegrenzt? Sind gewerblich agierende natürliche Personen in der FinStabDEV oder in AnaCredit zu melden?
  • Wie ist mit Forwarddarlehen und Anschlussfinanzierungen umzugehen? Wie ist in diesem Kontext ein wechselnder Darlehensgeber zu berücksichtigen?
  • Wie sind Finanzierungen mit echtem Realkreditsplitting zu zählen?
  • Ist die Rückerhebung verpflichtend und vollständig durchzuführen?

ADWEKO hilft Ihnen dabei – auch noch kurzfristig – die erforderlichen Anpassungen an Ihrem Datenhaushalt zu erkennen und umzusetzen. Wir können Sie beraten in Fachkonzeptionen, Business Analysen und Datenintegrationen, technischer Implementierungen und Testing.

Marco Tönjes
Senior Solution Architect

Adam Kotwal
Junior Consultant

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Der ADWEKO PaPM regression tester

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