ESG – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konkretisiert durch EU/2022/2464

ESG Icon Blume in Geldglas

Die CSRD ist eine vorgeschlagene Überarbeitung der bestehenden Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die als Teil des EU-Gesetzgebungsprozesses entwickelt wird. Ausschlaggebend ist die NFRD (2014/95/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) hinsichtlich der Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen. Neben weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bereits meldepflichtige Unternehmen, resultiert aus der CSRD insbesondere eine umfassende Ausweitung der Meldepflichtigen, wie in unserem Artikel näher ausgeführt.

Arne Wandt

Arne Wandt,  Senior Conusltant im Bereich Regulation & Analytics

CSRD in Verbindung mit der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung EU/2022/2464

Durch die CSRD wird die Meldepflicht von ESG-Informationen innerhalb der Offenlegung stark ausgeweitet. Waren bisher nur große Unternehmen gemäß NFRD betroffen, so sind es zukünftig ab dem Berichtsjahr 2025 auch Großunternehmen, die nicht der NFRD unterliegen und zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen

  • Bilanzsumme größer 250 Millionen Euro
  • Nettoumsatz größer 40 Millionen Euro
  • Mitarbeiteranzahl mindestens 250 Mitarbeiter

Darüber hinaus sind ab dem Berichtsjahr 2026 auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) betroffen, sofern sie kapitalmarktorientiert sind. Ab dem Berichtsjahr 2028 sind schließlich auch Unternehmen außerhalb der EU meldepflichtig, sofern sie einen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erwirtschaften und mindestens ein großes Tochterunternehmen, und/oder eine Niederlassung in der EU haben. Folgende Zeitachse verdeutlicht die Einführung der CSRD-Meldepflicht.

CSRD Meldung

Regulierungsumfang

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die bisher noch so gut wie keine ESG-Informationen erfassen, werden durch die CSRD stark getroffen. Sie sind ab dann auch in der Pflicht, dass Thema ESG in ihrem Unternehmen zu betrachten und quantifizieren. Aber auch für Unternehmen, die bereits ESG-Informationen offenlegen, ergeben sich Neuerungen.

Eine der wichtigsten betrifft die erweiterte und vereinheitlichte Meldepflicht, die eine umfassende und standardisierte Berichterstattung durch stärkere Quantifizierung erfordert. Dazu wird aktuell von der EFRAG ein Standard entwickelt.

Eine weitere, wichtige Neuerung ist die doppelte Wesentlichkeit, die verlangt, dass Unternehmen nicht nur über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten, sondern auch über deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.

Die Prüfungstiefe wird schrittweise erweitert und beginnt mit begrenzter, anschließend mit hinreichender Sicherheit, welche im Rahmen der Finanzberichterstattung entspricht. Dies wurde von der EU-Kommission festgelegt.

Auch der Lagebericht erfährt eine Veränderung, da Nachhaltigkeitsinformationen ein verpflichtender Teil werden, um die Zugänglichkeit dieser Informationen zu erleichtern.

Außerdem wird ein einheitliches, elektronisches Berichtsformat festgelegt. Die Offenlegung hat in Zukunft im European Single Electronic Format (ESEF) zu erfolgen. Dies entspricht einem maschinen- und menschenlesbaren xHTML-Format.

Man kann abschließend festhalten, dass die neuen Nachhaltigkeitsrichtlinien der EU ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung sind, die Unternehmen, einschließlich Banken, dazu verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten und deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu berücksichtigen.

Da sich durch die CSRD vor allen Dingen der Kreis der Meldepflichtigen enorm erweitert und dabei auch Unternehmen betroffen sind, die sich unter Umständen noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben, ist unsere Empfehlung sich möglichst zeitnah Thema und dem internen Umsetzungsstand auseinanderzusetzen und zu prüfen, welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssen.
Wir von ADWEKO und Regulartech-IT-Audit-Consult unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.

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arne wandt!

Arne Wandt