1. Einleitung

Das Financial Reporting, kurz FinRep, ist im Bankwesen der Anglizismus für einen Teil des Meldewesens. Das Committee of European Banking Supervisors und anschließend die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben sich mit der Verbesserung des bankenaufsichtsrechtlichen Meldewesens befasst und dieses durch das FinRep verfeinert. Kreditinstitute müssen aufgrund von in allen EU-Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsnormen bestimmte Unternehmensdaten mit einer vorgegebenen Meldefrequenz an die BaFin und Deutsche Bundesbank bzw. die EBA oder EZB melden. Dazu gehört auch das FinRep. Eine adäquate Möglichkeit, die Vorgaben aus FinRep, die größtenteils mit Daten des Rechnungswesens erfüllt werden können, effizient und einfach zu erfüllen, ist der Financial Product Subledger, kurz FPSL. FPSL ist die bilanzielle Nebenbuchlösung der SAP als Nachfolger vom c/s AFI. Er stellt einen hohen Grad an Standardisierung dar und gibt Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen die Möglichkeit, einen Großteil ihrer FinRep-Anforderungen zu erfüllen und Prozesse zu verschlanken.

FPSL bringt weitgehende Funktionen für die Abbildung der allgemeinen fachlichen Anforderungen, wie z.B. Abgrenzungen und Fair Value mit und integriert diese in einem einfachen und einheitlichen Prozessmodell, welches dem Kunden eine klare und leicht verständliche Sicht auf seine Accounting-Prozesse bietet. Zusätzlich bietet FPSL die technischen Voraussetzungen zur Abbildung einer großen Anzahl von nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS, US-GAAP und HGB.

2. Übersicht

Die Grundlagen für die Meldeanforderungen ergeben sich aus unterschiedlichen EU-Verordnungen (z.B. die EU-Verordnung 1606/2002 vom 19. Juli 2002 (sog. IAS-Verordnung)). Ergänzend, durch das im Dezember 2004 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz, kurz BilReG, wurde u.a. diese IAS-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Seit 2005 haben kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Im Rahmen des Single Supervisory Mechanism, kurz SSM, hat die EZB die finale Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtsrechtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) formuliert. Zusammen mit den Accounting-Vorschriften umfasst der Scope des externen Reportings, wie das FinRep, zusätzlich regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Meldeanforderungen, wie beispielsweise BCBS #239 und AnaCredit.

Ausgehend von den vier Kernmeldungen der EU-Verordnungen (z.B. EZB/2015/13) und dem EBA Reporting Framework zu Bilanz-Aktiva, Bilanz-Passiva, Eigenkapital und GuV sind im FinRep bis zu 65 weitere Meldungen mit Detailinformationen zu liefern. Neben der vollständigen Aufgliederung der Buchwerte nach Geschäftspartnerkategorien, Produkten oder geographischen Kriterien sind auch Details zu Wertberichtigungen und Fair Values zu melden.

3. Herausforderung

Die Gruppenmeldungen sollen für die Institute basierend auf dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis erfolgen. Dieser unterscheidet sich teilweise erheblich von den für das Rechnungswesen vorgegebenen Konsolidierungskreisen. Insbesondere bei den Detailmeldungen (bis zu 65 Meldungen) des FinRep sollen klassische Informationen des Rechnungswesens mit Anforderungen des Meldewesens kombiniert werden. Während die Informationen in der Detailtiefe im Rechnungswesen auf Gruppenebene so nicht vorliegen, fehlen im Meldewesen derzeit die notwendigen Daten des Rechnungswesens.

Die architekturell zielführende funktionelle Trennung des Meldewesens und des Rechnungswesens auf der IT-Lieferstrecke wird somit zur Herausforderung für Banken, da die Daten nach den spezifischen Verarbeitungsschritten wieder konsolidiert werden müssen.

4. Lösungsalternativen

Zur Konsolidierung der Daten und der daraus resultierenden vollständig und regulatorisch konformen FinRep Meldung stellen sich drei Hauptalternativen heraus:

  • Ermittlung der notwendigen Daten im Rechnungswesen mittels Anpassung von Kontenplänen und Buchungssystematiken sowie Integration von für das Rechnungswesen irrelevanten Daten. Hier wäre das Rechnungswesen führend für FinRep.
  • Verarbeitung von Daten des Rechnungswesens im Meldewesen mittels nachgelagerter Schnittstelle und Erstellung der Meldungen im Meldewesen. Hier wäre das Meldewesen führend für FinRep.
  • Ermittlung der notwendigen Daten mittels Sonderauswertungen aus Haupt- und Nebenbuch, Vorsystemen

und/oder Data-Warehouse. Hier wäre IT-getrieben eine Reporting-Schicht führend.

Eine erfolgreiche Umsetzung der Meldungen hängt sehr stark von der IT-Architektur und von den spezifischen Gegebenheiten der Kreditinstitute ab. Um die FinRep-Anforderungen präzise zu erfüllen und konforme Finanzberichte zu gewährleisten, müssen Banken zukunftsgerichtet handeln. Unseren Fokus legen wir dabei auf das Zusammenspiel von FPSL und FinRep und schaffen damit die Basis, einen Großteil der notwendigen Informationen für das FinRep in geeigneter Form für weitere Systeme bereitstellen zu können. Insbesondere in FPSL-Einführungsprojekten ist ein besonderes Augenmerk stets die Weiterverwendung der Daten für diverse Abnehmer, aber insbesondere jeglicher Reportingabnehmer.

Nicht alle für FinRep benötigten Daten liegen direkt im speziell für das Rechnungswesen entwickelten FPSL vor, da sie für den Jahresabschluss nicht erforderlich sind. Dies betrifft Daten wie z.B. Sicherheiten, die teilweise bisher über den c/s AFI in die Rechnungswesen-Lieferstrecke mittels sekundärer Datenquellen ergänzt, direkt in ein Business Warehouse oder das Reporting übergeben wurden, um folgend die FinRep Meldung zu erstellen.

Unter Einsatz von FPSL sind diese Daten entweder direkt von den bestandsführenden Systemen an die angebundenen Anwendungen (z.B. SAP BW, SAP BCS, IDL Konsis, oder an einen Datenpool (z.B. FSDM) als Ergebnisdatenhaushalt zu übergeben. Von dort aus können weitere Systeme versorgt werden und das Reporting erfolgen. Ebenfalls denkbar ist der Einsatz von SAP PaPM, um bisherige Funktionen des c/s AFI zu ersetzen, wobei die Ablage aus PaPM hierbei ebenfalls auf der S/4 HANA-Datenbank erfolgt.

SAP S/4 HANA Finance Architecture 

5. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine ganzheitliche Sicht auf FinRep erforderlich ist, FPSL innerhalb der S/4 HANA-Architektur jedoch einen wesentlichen Teil für die korrekte FinRep Meldung darstellt. Gleichwohl müssen für nicht Rechnungswesen relevante Daten tragfähige Lösungen konzipiert werden, die individuell auf jeden Kunden angepasst werden müssen.

ADWEKO bringt hierbei bereits umfangreiche Expertise in FPSL und auch c/s AFI mit, die wir bereits in zahlreichen Projekten unter Beweis gestellt haben. Auch in Ihrem Fall würden wir uns gerne der Herausforderung stellen und mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Success-Story bei der Aufbereitung von FinRep-relevanten Daten gehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und wünschen Sie weitere Beratung, so sprechen Sie uns zwecks Fragen und eines weiteren Termins gerne an.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Mirko Hoffmann
Managing Consultant

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Der ADWEKO PaPM regression tester

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