Die Nachhaltigkeit gewinnt auch auf dem Finanzmarkt weiter an Bedeutung. Ihr Umsetzungsstand in den einzelnen Instituten wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht erhoben. Seit der Konsultation der 7. MaRisk-Novelle wurden in verschiedenen Bereichen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) zusätzlich neue Erfordernisse bezüglich der Nachhaltigkeit aufgenommen; mit der finalen Veröffentlichung wird für 2023 gerechnet. Damit rückt die Umsetzung der Nachhaltigkeit noch stärker in den Fokus der Aufsicht.

Vorbereitung auf das Aufsichtsgespräch 1/3

Die Personen, die seitens der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen am Aufsichtsgespräch teilnehmen, sollten sich im Vorfeld mit dem Thema ESG intensiver auseinandersetzen. Eine gute und gründliche Vorbereitung auf das Gespräch gehört zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Zu diesem Personenkreis gehören die Vorstände, die Geschäftsführer und die Leiter des Risikomanagements. Neben dem Aufsichtsgespräch rückt das Thema Nachhaltigkeit auch im Rahmen von §44 KWG-Prüfungen weiter in den Fokus, wird stärker hinterfragt und von der Aufsicht mit den Instituten diskutiert.

Hierzu können folgende Informationen bzw. Zusammenfassungen genutzt werden:

BaFin-Homepage www.bafin.de – Suchbegriff „Nachhaltigkeit“, „ESG“
BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Stand: 13.01.2020 Grundlagen der Nachhaltigkeit aus Sicht der Bankenaufsicht
BaFin: Der deutsche Finanzsektor und die Nachhaltigkeitsrisiken: Eine Sachstandserhebung durch die BaFin – Vom Oktober 2021 Sachstandsbericht zur Umsetzung in der Finanzindustrie
BaFin: Entwurf der 7. MaRisk-Novelle vom 26.09.2022 Inhaltliche Grundlagen des Konsultationspapiers
Unternehmensinterner ESG-Umsetzungsstand

Überblick über den eigenen ESG-Umsetzungsstand wie z.B.

  • Geschäftsverteilungsplan mit ESG-Zuordnung (z.B. ESG-Beauftragter)
  • ESG-Jahresbericht
  • ESG-Strategie
  • ESG-Aufbau- und Ablauforganisation
  • Risikoerfassung der ESG-Risiken über alle Risikoarten hinweg
  • Messung der ESG-Risiken
  • ESG-Datenhistorien
  • ESG-Stressszenarien
  • ESG-Risikotragfähigkeit
  • ESG-Berichtswesen (Teil des Risikoberichts)

Spätestens mit der Veröffentlichung der finalen 7. MaRisk-Novelle werden die in den MaRisk formulierten Anforderungen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes umzusetzen sein. Mit ihrer Veröffentlichung ist noch im Jahr 2023 zu rechnen.  Im Aufsichtsgespräch können auch die ESG-Umsetzungsstände in den einzelnen Häusern hinterfragt werden. Insbesondere folgende Themen sollten bei der Vorbereitung mitberücksichtigt werden:

  • Perspektive aufzeigen, zum Beispiel anhand eines ESG-Projekts oder der Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle,
  • Sachliche und offene Ankunftsbereitschaft in allen Bereichen,
  • Aufzeigen von ESG-Tiefenkenntnis, die unter Umständen gefordert wird. Gern gesehen ist beispielsweise eine aktive Teilnahme des Managements im Lenkungsausschuss der ESG-Projekte im Sinne von „Tone-on-the-Top“, sowie zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion,
  • Präsentation von ESG-Informationen auf der Homepage:
    – ESG-Ansatz des Hauses / ESG-Strategie / ESG-Maßnahmen
    – Wie spricht das Institut die Kunden zu ESG an?
    – Welche ESG-Vision hat das Institut?
    • Informationen zum Einbezug der Mitarbeitenden, z.B. Jobticket, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice,
    • Informationen zur Förderung von wichtigen ESG-Projekten, wie mit dem Rad zur Arbeit fahren, Förderung alternativer Fahrzeuge oder Förderung der Energieeffizienz,
    • Vernetzung des Instituts und seiner ESG-Aktivitäten mit anderen Instituten, Verbänden, Initiativen, beispielsweise ESG-Plattformen der Bankenverbände, regionale Initiativen, ESG-Initiativen, ESG-Plattformen etc.,
    • Förderung von ESG-Geschäftsaktivitäten, z.B. Kreditprogramme zur Solar- und Windparkförderung, Verbraucherdarlehen E-Autos, etc.,
    • Informationen zur Erstellung einer eigenen Energiebilanz, sowohl für das Institut als auch für die Mitarbeitenden,

    Ein „No-Go“ ist hingegen eine bisher fehlende ESG-Aktivität seitens des Finanzunternehmens.

    Regulierungsumfang

    Mittels der 7. MaRisk-Novelle ist mit einer umfassenden ESG-Umsetzung zu rechnen. Ihr Entwurf liegt seit September 2022 zur Konsultation vor. Die Institute können sich daher bereits im Rahmen ihrer MaRisk/ ESG-Umsetzungsprojekte auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorbereiten.

    Unsere Empfehlung

    Setzen Sie sich möglichst zeitnah mit den ESG-Themen und dem internen Umsetzungsstand auseinander und prüfen Sie, welche Vorbereitungen auf das Aufsichtsgespräch notwendig sind. Wir von ADWEKO und Regulartech-IT-Audit-Consult unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.

    Johannes Hugo

    Johannes Hugo
    Head of Business Unit IT-Security

    Axel Becker

    Alex Becker
    Head of Business Unit IT-Security

    Regulartech-IT-Aduit-Consult

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