
Whitepaper: ESG-Datenanforderungen und -Datenlandkarte bei ADWEKO
ADWEKO unterstützt Sie bei der Analyse bestehender Datenlücken, der Schaffung eines integrativen ESG-Datenhaushaltes bis hin zur Implementierung der Reportingstrukturen.
ADWEKO unterstützt Sie bei der Analyse bestehender Datenlücken, der Schaffung eines integrativen ESG-Datenhaushaltes bis hin zur Implementierung der Reportingstrukturen.
Am 29.06.2023 hat die Bafin die inzwischen 7. Novelle des seit 2005 bestehenden Rahmenwerks „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ veröffentlicht. Wir fassen für Sie die Inhalte kurz zusammen:
Wesentliche Inhalte der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) werden in die MaRisk, z. T. als Verweise auf die Leitlinien selbst unter Wahrung der Proportionalität, übernommen. Dies beinhaltet u. a.
Von der Automobilkauffrau zum Junior Consultant im Bereich Regulation & Analytics in einer IT-Beratung für Banken und Versicherungen.
Die EU-Taxonomie, genauer die Verordnung EU/2020/852, stellt die Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten auf, wobei ein Klassifikationssystem die Einstufung erlaubt, ob die gewünschte Nachhaltigkeit der Investition gegeben ist.
Das Data Point Model (DPM), wie es in der aktuellen Version bekannt ist, wurde bereits 2012 von der EBA und EIOPA entworfen und unabhängig von einander weiter entwickelt. An der Grundstruktur hat sich in dieser Zeit jedoch wenig verändert.
In den letzten Jahren hat sich das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor aus einer kleinen Anpassung zu einem großen Themenkomplex entwickelt.
Die Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung und der Umsetzungsstand der einzelnen Institute wird im Jahresgespräch mit der Bankenaufsicht mit erhoben.
Am 17. Januar 2022 führte die Bundesbank eine Auftaktveranstaltung zu PRISMA durch. Ziel ist eine einheitliche Verarbeitung der eingereichten Meldungen samt verbesserter Qualitätssicherung und anschließender Weitergabe an die EBA und EZB.
Im Fokus des November-Updates stehen die Anzeigenverordnungen, anhand derer Outsourcings an die BaFin zu melden sind.
Mit der vergangenen MaRisk Novelle (Rundschreiben 10/2021, Mindestanforderungen an das Risikomanagement) wurden einige Themen rund um die IT-Sicherheit angepasst, aus denen sich große Umsetzungsaufwände ergeben haben. Etwas mehr als ein Jahr später hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun ihren Entwurf der 7. MaRisk Novelle zur Konsultation gestellt.