ESG-Checkliste im Kreditgeschäft:

Environmental – Teil 1

ESG Bäume auf Geldstapel

Das Thema Klimawandel ist präsenter denn je. Zahlreiche öffentliche Debatten, Aktivisten und auch die Politik setzen sich mit dem Thema auseinander. Der Klimawandel und die mit ihm einhergehende Umweltzerstörung haben auch Einfluss auf die Wirtschaft und somit auch auf das Finanzsystem.

Entsprechend wurden bereits regulatorische Anforderungen sowie Leitfäden seitens der EBA veröffentlicht, wie Finanzinstitute den Einflussfaktor Klima einbeziehen müssen. Im Kreditgeschäft hat dieser Faktor Einfluss auf bestehende Risiken, z.B. das Kreditrisiko. Hier gibt es zwei Haupttreiber, die das Risiko beeinflussen, das physische Risiko und das Transitionsrisiko.

Anchel Kalra und Tim Kramer

Anchel Kalra, Managing Consultant und Tim Kramer, Junior Consultant
im Bereich Risk Management

Begriffsdefinition

a. Physisches Risiko: Auftreten extremer Wetterereignisse und damit einhergehender Zerstörung und daraus resultierende finanzielle Auswirkungen. Beispiel: Ein Finanzinstitut ist spezialisiert auf Immobilienkredite und unter den kreditfinanzierten Immobilien befindet sich ein großer Teil von Immobilien, die anfällig für physische Risiken sind. Dies hat wiederum Einfluss auf die Ausfallwahrscheinlichkeit/ das Kreditrisiko der Bank und entsprechend auch auf das zu hinterlegende Eigenkapital nach CRR.

b. Transitionsrisiko/ Übergangsrisiko: Verluste resultierend aus dem Anpassungsprozess hin zu einer ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft, z.B. plötzlich verabschiedete politische Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz. Beispiel: Ein Finanzinstitut vergibt Kredite an Unternehmen, die aufgrund der hohen Anpassungskosten eine deutlich geringere Rentabilität aufweisen, was eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit nach sich zieht.

Mit den o.g. Treibern ist anzuraten, dass Kreditgeber bei der Kreditvergabe und -überwachung die mit dem Klimawandel einhergehenden Faktoren miteinbeziehen. Hierzu kann eine Checkliste verwendet werden, um zum einen die Kreditentscheidung zu erleichtern als auch die notwendigen Informationen einzuholen, um die Faktoren durch Klimawandel vollumfänglich in bestehende Risiken miteinzubinden.

Informationen, die eingeholt werden sollten:

Kreditzweck Welche Umweltauswirkungen hat die Tätigkeit des Kreditnehmers?
Informationen über Geschäftsziele Beschaffung von Informationen zu den klimabezogenen und ökologisch oder anderweitig nachhaltigen Geschäftszielen der Kreditnehmer.
Beurteilung Prüfung, ob die von den Kreditnehmern zu finanzierenden Projekte den Standards für ökologisch nachhaltige Projekte oder Aktivitäten sowie den zugehörigen Kriterien entsprechen.
Bereitschaft und Kapazität Sicherstellung, dass die Kreditnehmer dazu in der Lage sind und die Bereitschaft zeigen, den Anpassungsprozess hin zu einer ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft zu vollziehen.
Überwachung Fortlaufende Überprüfung der Kreditnehmer, beispielsweise durch die Bedingung, dass die Kreditnehmer bis zur Rückzahlung der entsprechenden Kreditfazilität regelmäßige Informationen übermitteln bzgl. der Einhaltung ökologischer Standards.

Je nach Anforderungen und Zielen des Finanzinstituts kann eine Checkliste erweitert/ angepasst werden. Eine Checkliste dient in erster Linie dazu, sicherzustellen, dass der Klimawandel angemessen berücksichtigt wird und in die Kreditentscheidung sowie -überwachung miteinbezogen wird. Somit kann das Finanzinstitut sicherstellen, dass finanzielle und nicht-finanzielle Risiken minimiert werden.

Ausblick

Es ist ratsam, dass die Institute einen klaren und detailliert dokumentierten Rahmen für Kreditentscheidungen etablieren. Dieser Rahmen sollte eine eindeutige und stabile Struktur für die internen Entscheidungsbefugnisse bieten, einschließlich einer klaren Hierarchie der Kreditentscheidungsträger. Dabei sollte die Position dieser Entscheidungsträger in der organisatorischen und betrieblichen Struktur des Instituts sowie ihre Berichtsverpflichtungen klar festgelegt sein.

Die Kreditinstitute sollten ihre Konzepte und Verfahren für eine ökologisch nachhaltige Kreditvergabe in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele, Strategien und Grundsätze für eine nachhaltige Finanzierung stellen. Besonders wichtig ist, dass Finanzinstitute klare qualitative und falls relevant, quantitative Ziele festlegen. Diese Ziele dienen dazu, die Förderung und Beurteilung der Entwicklung und Integrität von ökologisch nachhaltigen Kreditvergaben sicherzustellen und somit die Risiken resultierend aus dem Klimawandel zu minimieren. Es gilt zu prüfen, inwieweit diese Entwicklung den übergeordneten Klima- und Nachhaltigkeitszielen entspricht oder zu deren Erreichung beiträgt.

Unsere Empfehlung

Setzen Sie sich möglichst zeitnah mit den ESG-Themen und dem internen Umsetzungsstand auseinander und prüfen Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ESG vollumfänglich in Ihrem Kreditprozess zu integrieren.

Wir von ADWEKO unterstützen Sie gerne bei der ESG-Vorbereitung und Umsetzung sowie der Ermittlung Ihrer Umsetzungsbedarfe und -aufwände.

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Anchel Kalra!

Anchel Katyal