ESG – EU-Taxonomie – Definition der Umweltziele | 30.06.23
Die EU-Taxonomie, genauer die Verordnung EU/2020/852, stellt die Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten auf, wobei ein Klassifikationssystem die Einstufung erlaubt, ob die gewünschte Nachhaltigkeit der Investition gegeben ist.